
Lohnabrechnung
Ablauf der Stunden- und Lohnabrechnung in der FB Camping Gruppe
Beteiligte Personen
• Manager der Campingplätze (Manager)
• Lohn- und Gehaltsabrechnungsstelle von Gehrke Econ (ECON)
• Geschäftsführung und Assistenz (Zentrale)
• Sparkasse Celle
Vorbereitung Gruppe 1 und Gruppe 2
-
Meldung der ausgefüllten Gehaltstabellen für Gruppe 1 zum 15. eines Monats von den Managern an ECON und CC Zentrale:
-
Festangestellte, die einen fest vereinbarten Monatslohn haben
-
Abweichungen bei den festen Monatslöhnen, z.B. Auszahlungen von
Überstunden
-
Aushilfen, die regelmäßig einen festen Lohn bekommen und das
Arbeitszeitkonto ausreicht (keine Überzahlung)
-
Meldung von ausscheidenden Mitarbeitern, die Endabrechnung erfolgt hier nach
dem Monatsschluss
-
-
Meldung der ausgefüllten Gehaltstabellen für Gruppe 2 nach dem Monatsschluss von den
Managern an die ECON und CC Zentrale:
-
Endabrechnungen der ausscheidenden Mitarbeiter unter Berücksichtigung der
Über- bzw. Minusstunden und dem Resturlaub
-
Aushilfen, die keinen festen Lohn bekommen werden nach dem aktuellen Stand
des Arbeitszeitkontos abgerechnet
-
Überstunden von Aushilfen werden in Gastromatic geführt und nicht der ECON
gemeldet.
-
Wenn Vorschüsse an die Aushilfen oder ausscheidenden Mitarbeiter gezahlt
werden sollen, dann erfolgt eine Meldung von den Managern an die Zentrale am
24. eines Monats.
-
-
Alle Krankmeldungen bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden laufend und
umgehend per E-Mail an die ECON weitergeleitet und die Originale auf dem Platz aufbewahrt. Die Krankentage werden von ECON mit den Krankenkassen abgerechnet.
Wichtig: Bei der Übermittlung der Stunden und Krankmeldungen per Email an ECON wird die Adresse in CC gesetzt, um die Personalakte vollständig zu halten.
Auszahlung
-
Die Probeabrechnungen für ausscheidende Mitarbeiter werden von ECON an die Zentrale geschickt, um die Freigabe zu erhalten. Ohne die individuelle Freigabe erfolgt für diese Einzelfälle noch keine Auszahlung.
-
Alle anderen Löhne und Gehälter sind automatisch frei gegeben und können zur Auszahlung übermittelt werden.
-
Die Auszahlung der Gehälter muss spätestens am 25. des jeweiligen Monats erfolgen, das bedeutet:
• die Übermittlung der Überweisungen von ECON an die Sparkasse erfolgt bis spätestens zum Vormittag des 24. eines jeden Monats, dieser Tag ist auch immer das Ausführungsdatum
• Wichtig: Es muss das korrekte Ausführungsdatum (Bankarbeitstag) angegeben sein.
• die Freigabe der Zahlungen von der Geschäftsführung oder deren Vertretung erfolgt am gleichen Tag
• der Zahlungseingang beim Mitarbeiter erfolgt am 25. eines jeden Monats
-
Wenn der 24. oder der 25. des Monats ein Samstag Sonntag oder Feiertag sind, dann
verschiebt sich das Prozedere entsprechend nach vorne, so dass die Meldung, Freigabe und Auszahlung früher stattfinden. Das gilt in 2019 für die Monate Februar, März, Mai, August, November und Dezember.